Developing X

 

Developing X steht sowohl für ein klassisches Planungs- und Ingenieurbüro für den Hochbau, als auch für erweiterte Portfolioleistungen wie Projektentwicklungsthematiken und gewerkespezifische Bauleitungsaufgaben. Die Developing X Ingenieurgesellschaft bR wurde 2019 von Florian Hein und Sebastian Kübler gegründet.

Aktuelle Projekte

Mehrfamilienhaus in Ulm

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Im Jahr 2021 und 2022 haben wir in Zusammenarbeit mit Casa Nova eine Baulücke mit einem Mehrfamilienhaus geschlossen. Unsere Leistungen: Bauüberwachung (LPH 8)

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Dachkubensanierung Neu-Ulm

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Für die NUWOG Unternehmensgruppe dürfen wir derzeit zusammen mit Dipl. Ing. Rudolph Kräß unter anderem die Erneuerung von Dachkuben planen und betreuen.Insgesamt werden 24 Dachkuben in der...

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Neue Dorfmitte in Schönau

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Am gestrigen Dienstag durften wir dem Gemeinderat Schönau im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung verschiedene Lösungsansätze bzw. Vorentwürfe für eine neue Dorfmitte präsentieren. Im Wesentlichen...

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Umgriff Dorfweiher in Salz

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Für die Gemeinde Salz durften wir verschiedene Entwurfskonzepte für das Projekt "Umgriff Dorfweiher" untersuchen. Neben einem Entwurf, der sich auf die Bestandskubatur des ehemaligen Feuerwehrhauses...

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Mehrfamilienhaus in Ulm

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Im Jahr 2021 und 2022 haben wir in Zusammenarbeit mit Casa Nova eine Baulücke mit einem Mehrfamilienhaus geschlossen. Unsere Leistungen: Bauüberwachung (LPH 8)

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Unsere Leistungen

Planung

Das Leistungsbild der Objektplanung setzt sich aus den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zusammen. Wir sind hierbei im Bereich Gebäude- und Innenräume nach §34 HOAI für Neu-, Bestands- und Umbauten für private, gewerbliche und öffentliche Bauherrn tätig.

Bauleitung

Bei der Bauleitung unterscheiden wir zwischen der Bauüberwachung nach HOAI (siehe Objektplanung LP8) und der klassischen Bauleitung einzelner Gewerke. Hierbei unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren sowie mittelständische Handwerksbetriebe.

Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Neubau sowie Ihrer Sanierung mit unseren Beratungsleistungen. Wir erkennen Baumängel und Vertragsrisiken rechtzeitig, behalten während der gesamten Bauphase den Überblick und können Ihr Bauvorhaben sicher abnehmen.

Objektplanung

Das Leistungsbild der Objektplanung setzt sich aus den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zusammen. Wir sind hierbei im Bereich Gebäude- und Innenräume nach §34 HOAI für Neu-, Bestands- und Umbauten für private, gewerbliche und öffentliche Bauherrn tätig.

Grundlagenermittlung (LP1)

Grundleistungen

  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. Ortsbesichtigung
  3. Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • Technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
Vorplanung (LP2)

Grundleistungen

  1. Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2.  Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  3.  Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  4.  Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  5.  Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  6.  Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  7.  Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  8.  Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  9.  Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
  • Präsentationsmodelle
  • Perspektivische Darstellungen
  • Bewegte Darstellung/Animation
  • Farb- und Materialcollagen
  • Digitales Geländemodell
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
Entwurfsplanung (LP3)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  2. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  3. Objektbeschreibung
  4. Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  5. Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  6. Fortschreiben des Terminplans
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
Genehmigungsplanung (LP4)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Einreichen der Vorlagen
  3. Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
Ausführungsplanung (LP5)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  3. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  4. Fortschreiben des Terminplans
  5. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  6. Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

* Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Vorbereitung der Vergabe (LP6)

Grundleistungen

  1. Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  5. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

* Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Mitwirken bei der Vergabe (LP7)

Grundleistungen

  1. Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  4. Führen von Bietergesprächen
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  7. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

* Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Bauüberwachung (LP8)

Grundleistungen

  1. Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  3. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  5. Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  6. Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  7. Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  8. Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  10. Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  11. Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  12. Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  13. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  14. Übergabe des Objekts
  15. Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  16. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Besondere Leistungen

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
Objektbetreuung (LP9)

Grundleistungen

  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Bauleitung

Bei der Bauleitung unterscheiden wir zwischen der Bauüberwachung nach HOAI (siehe Objektplanung LP8) und der klassischen Bauleitung einzelner Gewerke. Hierbei unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren sowie mittelständische Handwerksbetriebe.

Klassische Bauleitung
  • Überwachung und Steuerung der Baustelle
  • Beachtung der Vorgaben (Baugenehmigung, Pläne, sonstige Vorschriften)
  • Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bauarbeiten
  • Ausarbeitung der einzelnen Abläufe
  • Ausschreibung und Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Verhandlungen und Absprachen mit dem Auftraggeber
  • Erstellung eines Bau-Zeitplans
  • Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Kostenkontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen
  • Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien
Management von gestörten Bauabläufen und Nachträgen

Wir prüfen Ihren Vertrag während der Ausführung und erstellen VOB-konforme (bzw. BGB-konforme) Anzeigen von Leistungsänderungen / Zusatzleistungen / Störungen. Hierzu zählt unter anderem die Aufstellung und Kalkulation von Nachträgen, Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen.

Aufmaßerstellung und Schlussrechnungsvorbereitung

Für die Abrechnung Ihrer Baustelle erstellen wir prüffähige Aufmaßunterlagen (vor-Ort-Aufmaß oder nach Plänen) und bereiten alles für die Stellung Ihrer Schlussrechnung vor.

Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Neubau sowie Ihrer Sanierung mit unseren Beratungsleistungen. Wir erkennen Baumängel und Vertragsrisiken rechtzeitig, behalten während der gesamten Bauphase den Überblick und können Ihr Bauvorhaben sicher abnehmen.

So begleiten wir Sie persönlich, unvoreingenommen und unabhängig durch ihr Hochbauprojekt und bieten Ihnen eine marktneutrale Beratung und unabhängige Baubegleitung an.

Darüber hinaus steht Sebastian Kübler Ihnen als geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beim Bauherren-Schutzbund e.V. zur Seite. Dies ist Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren, Wohnungskäufer und Modernisierer.

 

Unsere Leistungen

Planung

Das Leistungsbild der Objektplanung setzt sich aus den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zusammen. Wir sind hierbei im Bereich Gebäude- und Innenräume nach §34 HOAI für Neu-, Bestands- und Umbauten für private, gewerbliche und öffentliche Bauherrn tätig.

Objektplanung

Das Leistungsbild der Objektplanung setzt sich aus den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zusammen. Wir sind hierbei im Bereich Gebäude- und Innenräume nach §34 HOAI für Neu-, Bestands- und Umbauten für private, gewerbliche und öffentliche Bauherrn tätig.

Grundlagenermittlung (LP1)

Grundleistungen

  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. Ortsbesichtigung
  3. Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • Technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
Vorplanung (LP2)

Grundleistungen

  1. Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2.  Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  3.  Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  4.  Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  5.  Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  6.  Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  7.  Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  8.  Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  9.  Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
  • Präsentationsmodelle
  • Perspektivische Darstellungen
  • Bewegte Darstellung/Animation
  • Farb- und Materialcollagen
  • Digitales Geländemodell
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
Entwurfsplanung (LP3)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  2. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  3. Objektbeschreibung
  4. Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  5. Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  6. Fortschreiben des Terminplans
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
Genehmigungsplanung (LP4)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Einreichen der Vorlagen
  3. Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

Besondere Leistungen

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
Ausführungsplanung (LP5)

Grundleistungen

  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  3. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  4. Fortschreiben des Terminplans
  5. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  6. Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

Besondere Leistungen

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

* Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Vorbereitung der Vergabe (LP6)

Grundleistungen

  1. Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  5. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

Besondere Leistungen

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

* Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Mitwirken bei der Vergabe (LP7)

Grundleistungen

  1. Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  4. Führen von Bietergesprächen
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  7. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

Besondere Leistungen

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

* Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Bauüberwachung (LP8)

Grundleistungen

  1. Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  3. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  5. Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  6. Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  7. Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  8. Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  10. Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  11. Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  12. Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  13. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  14. Übergabe des Objekts
  15. Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  16. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

Besondere Leistungen

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
Objektbetreuung (LP9)

Grundleistungen

  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Besondere Leistungen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Bauleitung

Bei der Bauleitung unterscheiden wir zwischen der Bauüberwachung nach HOAI (siehe Objektplanung LP8) und der klassischen Bauleitung einzelner Gewerke. Hierbei unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren sowie mittelständische Handwerksbetriebe.

Bauleitung

Bei der Bauleitung unterscheiden wir zwischen der Bauüberwachung nach HOAI (siehe Objektplanung LP8) und der klassischen Bauleitung einzelner Gewerke. Hierbei unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren sowie mittelständische Handwerksbetriebe.

Klassische Bauleitung
  • Überwachung und Steuerung der Baustelle
  • Beachtung der Vorgaben (Baugenehmigung, Pläne, sonstige Vorschriften)
  • Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bauarbeiten
  • Ausarbeitung der einzelnen Abläufe
  • Ausschreibung und Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Verhandlungen und Absprachen mit dem Auftraggeber
  • Erstellung eines Bau-Zeitplans
  • Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Kostenkontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen
  • Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien
Management von gestörten Bauabläufen und Nachträgen

Wir prüfen Ihren Vertrag während der Ausführung und erstellen VOB-konforme (bzw. BGB-konforme) Anzeigen von Leistungsänderungen / Zusatzleistungen / Störungen. Hierzu zählt unter anderem die Aufstellung und Kalkulation von Nachträgen, Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen.

Aufmaßerstellung und Schlussrechnungsvorbereitung

Für die Abrechnung Ihrer Baustelle erstellen wir prüffähige Aufmaßunterlagen (vor-Ort-Aufmaß oder nach Plänen) und bereiten alles für die Stellung Ihrer Schlussrechnung vor.

Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Neubau sowie Ihrer Sanierung mit unseren Beratungsleistungen. Wir erkennen Baumängel und Vertragsrisiken rechtzeitig, behalten während der gesamten Bauphase den Überblick und können Ihr Bauvorhaben sicher abnehmen.

Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Neubau sowie Ihrer Sanierung mit unseren Beratungsleistungen. Wir erkennen Baumängel und Vertragsrisiken rechtzeitig, behalten während der gesamten Bauphase den Überblick und können Ihr Bauvorhaben sicher abnehmen.

So begleiten wir Sie persönlich, unvoreingenommen und unabhängig durch ihr Hochbauprojekt und bieten Ihnen eine marktneutrale Beratung und unabhängige Baubegleitung an.

Darüber hinaus steht Sebastian Kübler Ihnen als geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beim Bauherren-Schutzbund e.V. zur Seite. Dies ist Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren, Wohnungskäufer und Modernisierer.

 

Über uns

 

Unser Leitbild ist geprägt durch den Ingenieuerkodex der bayerischen Ingenieurkammer-Bau. In der Kammer sind wir seit 2019 unter den Mitgliedsnummern 106950 und 24075 als Mitglieder geführt.

Qualität und Innovation

Kompetenz und Verantwortung

Respekt und Fairness

Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

Loyalität gegenüber Gesellschaft und Vertragspartner*innen

Schutz und Pflege der Lebensgrundlagen

Team

Sebastian Kübler

Sebastian Kübler

Master of Engineering

Florian Hein

Florian Hein

Master of Engineering

Christoph Kübler

Christoph Kübler

Werkstudent

Partner*innen

soloconART

soloconART

Paul Diestel

Paul Diestel

Bauherren-Schutzbund e.V.

Bauherren-Schutzbund e.V.

Kontakt

Developing X Ingenieurgesellschaft bR

Büro Strahlungen

Mönchsbergstraße 5
97618 Strahlungen

Ansprechpartner: Florian Hein
Mail: florian.hein@developingx.de
Mobil: 0176 456 474 34

Büro Neu-Ulm

Marlene-Dietrich-Straße 5
89231 Neu-Ulm

Ansprechpartner: Sebastian Kübler
Mail: sebastian.kuebler@developingx.de
Mobil: 0176 578 650 23

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